Eine Sozialbestattung beantragen: So geht's!

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Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt

Wer Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist oder nur über sehr geringe finanzielle Mittel als Arbeitnehmer, Rentner oder Student verfügt, hat gute Chancen, dass die Bestattungskosten vom Sozialamt übernommen werden. Allerdings zahlt der Staat nur, wenn die Kostenübernahme auch beantragt wird.

Zuständig für die Entscheidung darüber, ob die Kosten einer Bestattung vom Staat übernimmen werden, ist das Sozialamt. Zuständige ist in der Regel das Sozialamt des Sterbeorts. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Verstorbene Sozialhilfe bezogen hat. Dann sollte man sich an das Sozialamt am Wohnort des Verstorbenen wenden. 

Die Antragsmodalitäten sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Deshalb empfiehlt sich immr ein Anruf oder ein Besuch auf der Internetseite des jeweils zuständigen Sozialamts. Dort finden sich Formulare und nicht selten auch Angaben zur maximalen Höhe Bestattungskosten, die übernommen werden.

Welche Antragsunterlagen werden benötigt?

Bis der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten positiv beschieden wird, kann es mitunter mehrere Monate dauern. Deshalb ist es umso wichtiger, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Je nach zuständigem Sozialamt können die unterschiedlichsten Dokumente und Nachweise gefördert werden. Mit der folgenden Zusammenstellung liegt man aber sicher nicht falsch, wenn man sie als Antragssteller beisammen hat.

  • die Sterbeurkunde
  • die Auszüge der letzten drei Monate vom Konto des Verstorbenen
  • aktueller Auszug von Sparkonten (z.B. Tagesgeld, Sparbuch) und Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen)
  • Nachweise über Wohneigentum und darauf gerichtete Geldanlagen (z.B. Bausparverträge)
  • aktueller Marktwert von KfZ im Eigentum des Verstorbenen

Darüber hinaus werden auch noch Nachweise gefordert zur finanziellen Situation des Antragsstellers:

  • Nachweis über eine Erbschaft
  • Nachweis über das Einkommen der zurückligenden drei Monate
  • Nachweis über monatlichen Kreditbelastungen Antragsstellers
  • sofern vorhanden: Mietvertrag und aktuelle Miethöhe
  • Familienstammbuch, aus dem weitere Verwandte des Verstorbenen hervorgehen.

Der letzte Punkt ist nicht ganz unwesentlich. Denn bevor der Antrag auf Kostenübernahme der Bestattungskosten (Sozialbestattung) positiv entschieden wird, schauen die Sozialämter genau hin, ob die Kosten nicht von anderen Familienmitgliedern aufgebracht werden können.

Für die Bearbeitung des Antrags muss außerdem die Originalrechnung des Bestattungsunternehmens vorgelegt werden.

Welche Bestattungskosten übernimmt das Sozialamt? Hier steht's...