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Naturbestattung ist ein Sammelbegriff, der eine Vielzahl von Bestattungsvarianten zusammenfasst. Die Gemeinsamkeit dabei ist allerdings immer, dass die Beisetzung in der freien Natur und außerhalb von klassischen Friedhöfen stattfindet. Zu den Möglichkeiten zählen Seebestattungen, Baumbestattungen, Wiesenbestattungen, Luftbestattungen und Felsbestattungen. Lesen Sie hier, dass der Reiz einer Naturbestattung vor allem in ihrer Einfachheit liegt.
Sind Naturbestattungen in Deutschland überhaupt zulässig?
Immer mehr Hinterbliebene legen auch in Deutschland zunehmend Wert darauf, dass die letzte Ruhestätte des/der Verstorbenen außerhalb eines klassischen Friedhofs liegt. Als eine Hürde präsentieren sich bei der Realisierung dieses Wunschs der Angehörigen auf den ersten Blick die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Deren Bestandteil ist fast überall der sogenannte Friedhofszwang, der besagt, dass Bestattungen nur an eigens dafür ausgewiesenen Orten, mit anderen Worten Friedhöfen, stattfinden dürfen. Einzige Ausnahme ist, dass Seebestattungen an bestimmten Stellen in der Nord- und Ostsee erlaubt sind.
Glücklicherweise werden diese Regelungen von den einzelnen Bundesländern mittlerweile so interpretiert, dass auf einigen Friedhöfen mittlerweile Naturbestattungen angeboten werden. Das schaut dann häufig so aus, dass es auf diesen Friedhöfen Aschestreuwiesen oder einen speziellen Baumbestand gibt, wo die Beisetzung erfolgen darf. Allerdings ist das immer noch die Ausnahme.
Eine sehr beliebter Kompromiss aus Naturbestattung und den Vorteilen eines befriedeten Bereichs für die Beisetzung findet sich in den Friedwäldern und Ruheforsten. Diese Bestattungswälder gibt mittlerweise in jedem Bundesland.
Baumbestatung: Beliebt und erlaubt
Die Baumbestattung ist fraglos die häufigste Art der Bestattung unter freiem Himmel in Deutschland und auch eine alternative Bestattungsart, die nach deutschem Recht zulässig ist. Nach der Einäscherung wird die Urne an einer Stelle im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auch möglich ist die Bestattung eine Urne auf der grünen Wiese.
Anders sieht mit der Erlaubnis schon aus, wenn keine Urne, sondern nur die Asche ausgebracht bzw. verstreut werden soll. So etwa im Falle einer Felsbestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in der Regel zwischen Gesteinsfelsen verstreut wird. Oder wenn die Asche einfach auf einer Wiese in den Wind gestreut werden soll.
Wer das wünscht, sollte sich mit einer Bestattung in der Schweiz beschäftigen. Bei der sogenannten Almwiesen- oder Bergbachbestattung wird die Asche ohne Urne der Natur oder dem Wind übergeben. Und obwohl kein Grabstein oder Kreuz errichtet wird, kann in malerischer Umebung auch eine Trauerfeier abgehalten werden.
Zu Wasser und hoch in den Himmel: Seebestattung und Luftbestattung
Auch bei der zunehmend verbreiteten Seebestattung wird die Asche in einer Seeurne beigesetzt und nicht im Meer verstreut. Nicht zulässig ist in Deutschland auch die Luftbestattung. Für Luftbestattungen sind Luftballons, Hubschrauber oder Flugzeuge vorgesehen, aus denen die Asche nach der Einäscherung heraus verstreut werden kann. Wer hoch hinaus will, muss in der Regel den Weg über das Ausland wählen.
Bei einer Seebestattung wird die Asche der/des Verstorbenen in eine wasserlösliche Urne gegeben, die dann ins Wasser gelassen wird. Anschließend findet die Asche ihre letzte Ruhe dann in der Ostsee oder der Nordsee. Der Weg ins Ausland eröffnet hier dann auch viele weitere Abfahrtsorte.
Vorteil: Die Kosten
Zu den Vorteilen einer Naturbestattung gehört zweifelsohne, dass nach der Beisetzung keine weiteren Kosten für die Angehörigen anfallen. Da es bei den verschiedenen Arten der Naturbestattung - außer bei der Baumbestattung - keine gekennzeichnete Grabstelle gibt, haben die Hinterbliebenen keinen eindeutigen Ort der Trauer. Dies ist sicher ein kleiner Nachteil der Naturbestattung im Allgemeinen. Allerdings werden zumindest bei Ferdinand Fair immer Beisetzungsnachweise mit den Koordinaten der Grabstätte ausgehändigt.
Zum Abschluss noch eine Klarstellung: Eine Naturbestattung setzt immer eine Einäscherung voraus. Die Bestattung von Verstorbenen als Körper kann nur auf Friedhöfen in dafür vorgesehenen Gräbern erfolgen.