Sonderurlaub im Trauerfall: Anspruch und Dauer

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Stirbt ein Mensch, haben die Angehörigen damit nicht selten auch emotional schwer zu kämpfen. Für die Arbeit hat man dann nachvollziehbar keinen Kopf. Deshalb haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub - allerdings nicht jeder, der trauert, und auch nicht unbegrenzt.

Anspruch

Dauer

Krankmeldung

Antrag

Gehalt

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Sonderurlaub und Sterbefall lesen Sie in diesem aktuellen Ratgeberartikel.

Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub im Sterbefall?

Auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, wird beim Tod eines engsten Angehörigen in der Regel sogenannter Sonderurlaub gewährt. Als Rechtsgrundlage wird dafür § 616 BGB herangezogen, aus dem in der Praxis dann geschlussfolgert wird, dass alle Verwandten ersten Grades Anspruch auf Sonderurlaub haben:

  • Eltern
  • Leibliche Kinder
  • Pflege- und Adoptivkinder
  • Ehepartner

Nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins, außerdem einfache Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Auch die Schwiegereltern gelten nicht als Personen, die Anspruch auf Sonderurlaub haben.

Selbstverstänlich steht es aber jedem Arbeitgeber frei, einen Antrag auf Sonderurlaub auch positiv zu beantworten, wenn keine Verwandtschaft ersten Grades vorliegt. Vernünftige Arbeitgeber werden die Freizeit zur Trauerbewältigung also sicher auch gewähren, wenn "nur" die Freundin oder der Freund stirbt.

Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist der Sonderurlaub im Sterbefall übrigens in einer speziellen Verordnung geregelt. Danach werden zwei Tage Sonderurlaub zugesichert, wenn eine der folgenden Personen verstirbt:

  • Elternteil
  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kind

Fernab des Beamtentums kann die Anwendung von Paragraf 616 bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen sein.

Wie lange darf der Sonderurlaub dauern?

Viele Menschen, die einen Angehörigen verloren haben, möchten an der Beerdigung teilnehmen. Das zu ermöglichen, diesem Zweck dient der Sonderurlaub. Gleiches gilt auch schon für den eigentlichen Todestag, um Raum und Zeit für die ganz akute Trauer zu gewähren. Im Falle des Todes werden den Verwandten ersten Grades also zwei Tage bezahlter Urlaub gestattet.

Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches formuliert die Dauer des Sonderurlaubs bei einem Todesfall als „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“. Über die typischen zwei Tage für den Todestag und die Beerdigung hinaus kann der Sonderurlaub nach Absprache mit dem Arbeitgeber auch verlängert werden. Es empfiehlt sich deshalb immer, mit dem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen. Das gilt nicht zuletzt, wenn Hinterbliebene um einen Sonderurlaub bitten, die nicht zum ersten Verwandtschaftsgrad gehören. Und sollte der Arbeitgeber kein Entgegenkommen zeigen, kann die Alternative bei einem Todesfall immer ein kurzfristiger regulärer Urlaub sein.

Benötige ich für den Sonderurlaub bei Todesfall eine Krankmeldung?

Nein. Der Sonderurlaub ist an keine Voraussetzungen geknüpft. Wer sich allerdings psychisch nicht in der Lage sieht, seine Arbeit zu verrichten, der sollte sich auch im Interesse der Kollegen und nach Rücksprache mit dem Hausarzt vielleicht besser krankschreiben lassen.

Wie beantrage ich den Sonderurlaub?

Wer seinen Sonderurlaub nehmen möchte, muss dies selbstverständlich auch beantragen. Das wird in der Regel in jedem Unternehmen genauso ablaufen, wie es dort auch bei einem normalen Urlaubsantrag der Fall ist. Die beste Lösung in akuten Fällen ist ohnehin - auch wenn es schwer fällt - ein Anruf direkt beim Vorgesetzten oder in der Personalabteilung.

Wird mein Gehalt weiter gezahlt?

Sobald der Antrag auf Sonderurlaub genehmigt ist, verhält er sich wie an normalen Urlaubstagen. Das Unternehmen ist verpflichtet, für jeden Tag die vereinbarte Vergütung zu zahlen.