Erdbestattung ohne Trauerfeier zum bundesweiten Festpreis von EUR 1.478,-

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Einfache Bestattungsfinanzierung:

Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt

Derzeit ist dieses Erdbestattungs-Angebot nur gültig für NRW - für andere Bundesländer sprechen Sie uns gerne an.

Wir führen in ganz NRW würdevolle Erdbestattungen zum Festpreis auf einem Friedhof Ihrer Wahl durch. Auf Wunsch können wir selbstverständlich auch eine schöne Trauerfeier organisieren. Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen menschlich und kompetent zur Seite.

Festpreisangebot für eine Erdbestattung auf einem Friedhof Ihrer Wahl für EUR 1.478,- inkl. MwSt.

In unserem Festpreisangebot sind folgende Leistungen enthalten:

  • Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen
  • Erdbestattungssarg einfach (inkl. 6 Griffe)
  • Sterbegewand / alternativ eigene Kleidung
  • Sarginnenausstattung (inkl. Decke und Kissen)
  • 4 Sargträger
  • Überführung des Verstorbenen zum Friedhof Ihrer Wahl*
  • Verwaltungsformalitäten (Krankenhaus, Standesamt, Meldeamt)
  • eine Sterbeurkunde für den Auftraggeber
  • Abmeldung bei Renten- und Krankenkasse
  • Kühlung ab Abholung
  • Abmeldung bei Melde- und Standesamt
  • Begleitung der Beisetzung durch unsere Mitarbeiter
  • zzgl. der örtlichen Grab- und Beisetzungsgebühren
    (gerne erfragen wir für Sie die Gesamtkosten bei dem gewünschten Friedhof)
  • Trauerfeier auf Anfrage (Zusatzkosten)
  • Finanzierung über bis zu 84 Monate möglich

* WICHTIG: Soll die Beisetzung in einem anderen Bundesland als das des Sterbeortes erfolgen, wird ein von der Entfernung zwischen Sterbeort und Beisetzungsort abhängiger Aufpreis erhoben. Sprechen Sie uns diesbezüglich vor Beauftragung gerne an!

Ein umfangreicherer Blumenschmuck sowie weitere Sargmodelle und auch spezielle Wünsche sind nach Absprache jederzeit möglich.

Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistung komplett für EUR 1.478,- als Erdbestattung auf einem Friedhof Ihrer Wahl an.

Hinweis: Die Kosten des Totenscheins, ggf. Kühlkosten vor der Abholung sowie fällige Kommunalgebühren z.B. für Bestattungsgenehmigungen (insb. in Bayern und Rheinland-Pfalz) werden von uns 1:1 verauslagt oder von der entsprechenden Einrichtung bzw. dem Arzt direkt mit den Angehörigen abgerechnet. Diese Kosten belaufen sich erfahrungsgemäß auf EUR 50,00 bis 160,00. Ein Aufpreis kann fällig werden bei über 1,85 Meter Körpergröße und/oder über 120 Kilogramm Körpergewicht sowie beim Vorliegen ansteckender Infektionskrankheiten (z.B. COVID 19, MRSA).

Seit dem 01.08.2017 ist für Sterbefälle in Bremen/Bremerhaven eine qualifizierte Leichenschau durch die dortigen Gesundheitsbehörden angeordnet. Die laut Gesundheitskostenverordnung fällige Gebühr in Höhe von 187,00 Euro zzgl. MwSt. wird von uns 1:1 verauslagt oder mittels Gebührenbescheid von der Gesundheitsverwaltung direkt bei den Angehörigen erhoben.

* Aufpreis Bayern, Baden-Württemberg, Saarland: Bei Sterbefällen, die in Bayern, Baden-Württemberg oder dem Saarland eingetreten sind, wird ein pauschaler Aufpreis in Höhe von 200,- (inkl. MwSt.) berechnet. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an!


 

Unser Festpreisangebot gilt in ganz NRW:

 

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Bei individuellen Wünschen außerhalb unserer Komplettangebote helfen wir Ihnen gerne weiter.

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