Urne an Angehörige

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Viele Hinterbliebene wünschen sich, die Asche des Verstorbenen in einer Urne bei sich zu Hause aufbewahren zu können. In der Schweiz ist das kein Problem. Dort kann jeder über die Urnenasche frei verfügen. Im Nachbarland kann die Urne für eine Zeit der persönlichen Abschiednahme, die zeitlich nicht befristet ist, mit nach Hause genommen werden. Später können die Angehörigen die Asche auf einer Almwiese oder am Waldrand in den Schweizer Bergen beisetzen lassen. Und in Deutschland?

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Vielen erleichtert die Urne in den eigenen vier Wänden die Trauerarbeit. Sie möchten die Urne daher lieber an einem persönlicheren Ort wissen und sich die letzte Ruhestätte für den verstorbenen Angehörigen nicht diktieren lassen. Mit der Asche zu Hause verbinden Angehörige oft das tröstliche Gefühl, dass der wertvolle Mensch immer noch nah ist - und das nicht nur in unseren Gedanken und Erinnerungen. Nicht zuletzt wünschen sich viele Menschen, die sich mit dem bevorstehenden Ableben konfrontiert sehen, in einer Urne daheim weiterhin für die Hinterbliebenen "da sein" zu können.

Warum wünschen sch Menschen, die "Urne mit nach Hause nehmen" zu können?

Und so finden auch Vorsorgende Trost in der Vorstellung, der Familie später immer noch ganz nah zu sein und nicht auf einem anonymen Friedhof die letzte Ruhe finden zu müssen. Für viele ist der Gang zum Friedhof mit negativen Erfahrungen aus der Vergangenheit verbunden. Sie wollen nicht mehr auf einen normalen deutschen Friedhof. Viele brauchen die unmittelbare Nähe der Urne mit der Asche des geliebten verstorbenen Menschen um leichter Abschied nehmen zu können. Es fällt diesen Menschen nach der Abschiednahme nicht mehr so schwer die Asche bspw. in einem Begräbniswald zu bestatten. Natürlich spielen manchmal auch Kostengründe eine Rolle, weil die komplette Grabpflege entfällt.

Ist das legal?

Der in Deutschland geltende Friedhofszwang schreibt auch bei Feuerbestattungen vor, dass die Urne auf einem Friedhof, in befriedeten Wäldern oder auf hoher See beigesetzt werden muss. Es braucht also einen Beisetzungsort. Dieser kann aber auch im Ausland sein. Für diesen gelten dann liberalere Gesetze, etwa die der Schweiz. Und dort darf man die Urne für eine zeitlich unbefristete Trauerzeit an sich nehmen. Mit einem Grabplatz im Nachbarland erfüllt man also auch die Anforderungen der deutschen Bestattungsgesetze, die einen Beisetzungsort für die Asche erfordern. Hinweis: Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause in Deutschland aufzubewahren, stellt, wie oben erwähnt, eine Ordnungswidrigkeit* dar. Sprechen Sie uns diesbezüglich aber gerne an.

* Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. [...] Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt [...] auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften. Quelle: Wikipedia

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