Häufig gestellte Fragen / FAQ

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Einfache Bestattungsfinanzierung:

Ratenzahlung: bis zu 48 niedrige Monatsraten möglich
Sozialbestattung: Bestattungskostenübernahme durch das Sozialamt

Wenn ein Mensch stirbt, sehen sich die Hinterbliebenen nicht selten mit einer großen Menge an offenen Fragen konfrontiert. Ferdinand Fair hat deshalb die häufigsten Bestattungs-Fragen und die richtigen Antworten darauf für Sie zusammengestellt.

A. Ablauf

1) Wie funktioniert der günstige Bestatter Ferdinand Fair?

Die Organisation einer Bestattung ist heutzutage dank der Möglichkeiten, die die moderne Kommunikation mit dem und über das Internet bietet, viel einfacher, schneller und auch kostengünstiger möglich. Deshalb wickelt Ferdinand Fair sämtliche Formalitäten, soweit es gesetzlich nicht anders vorgeschrieben ist, konsequent digital ab. Ein weiterer Vorteil von Ferdinand Fair: Durch die bundesweite Organisationsstruktur bieten sich den Hinterbliebenen auch viel mehr Möglichkeiten an Bestattungsvarianten und -orten.

2) Was tun im Sterbefall?

Wenn der Verstorbene von Ferdinand Fair bestattet werden soll, müssen Sie unter www.ferdinand-fair.de eine der möglichen Bestattungsvarianten auswählen und Ferdinand Fair beauftragen. Das können Sie ganz unkompliziert mit dem Online-Auftrag machen. Was außer der Beauftragung einer Bestattung im Sterbefall noch zu tun ist, finden Sie auch auf dieser Checkliste.

3) Wie schnell geht’s nach der Beauftragung weiter?

Der Online-Auftrag zur Bestattung wird von Ferdinand per E-Mail bestätigt. Im Anhang dieser E-Mail findet sich eine Vollmacht. Diese braucht Ferdinand Fair unterschrieben zurück: entweder per E-Mail an info[at]ferdinand-fair.de, per Fax an 02227-8589189 oder zur Not per Post mit den Originaldokumenten (siehe unten).

Sobald Ferdinand Fair die Vollmacht hat oder weiß, ob sie per Post kommt, wird ein Termin zur Abholung des Verstorbenen vereinbart. Diese ist bei Sterbefällen zu Hause oder in einem Alten- oder Pflegeheim oft noch am Tag der Auftragserteilung der Fall. In Krankenhäusern geschieht dies in der Regel am darauf folgenden Tag. Die von Ferdinand Fair beauftragten Fahrdienste überführen den Verstorbenen dann zum Krematorium. Dort wird der Leichnam bis zur Einäscherung in einem Kühlraum aufbewahrt.

4) Welche Urkunden und Dokumente braucht Ferdinand Fair?

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt benötigt Ferdinand Fair die folgenden Originaldokumente (keine Kopien!):

  1. Holt der Fahrdienst den Verstorbenen ab, nimmt er direkt den Totenschein mit. Der wird entweder im Krankenhaus hinterlegt oder bei Haussterbefällen vom Arzt den Angehörigen übergeben. Der Totenschein wird dann von Ferdinand Fair an das zuständige Standesamt übermittelt, damit die Sterbeurkunde erstellt werden kann.

Per Einschreiben an Ferdinand Fair (Ottostraße 6, 53332 Bornheim) schicken Sie bitte so schnell wie möglich - idealerweise noch am selben Tag - die folgenden Dokumente des Verstorbenen:

  1. Geburtsurkunde
  2. gültiger Personalausweis oder Meldebestätigung (kein Reisepass!)
  3. wenn verheiratet: Heiratsurkunde
  4. wenn geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  5. wenn verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  6. bei minderjährigen Kindern: Geburtsurkunde(n) des/der Kindes/Kinder

Alle Dokumente werden für die Bestattung im Original benötigt und danach an Sie zurückgegeben. Der Personalausweis wird in der Regel direkt vom Standesamt eingezogen und vernichtet.

5) Wie viel Zeit vergeht zwischen Abholung und Bestattung?

Ein wenig Zeit kostet zunächst immer die Beurkundung durch die Standesämter. In der Regel braucht das ein bis zwei Wochen. Nach der Beurkundung und Freigabe durch den Amtsarzt im Krematorium kann der Verstorbene eingeäschert werden. Ist der Verstorbene dann eingeäschert, wird die Asche an den vereinbarten Beisetzungsort gebracht. Ist dies alles erledigt, kann ein endgültiger der Termin für die Bestattung vereinbart werden. Der Bestattungstermin liegt dann in der Regel drei Wochen nach der Beauftragung.

6) Kann ich mich darauf verlassen, dass mit dem Verstorbenen würdevoll umgegangen wird?

Selbstverständlich, denn die Würde des Verstorbenen steht auch bei Ferdinand Fair und seinen Partnern an erster Stelle.

7) Ist Ferdinand Fair bei der Bestattung persönlich anwesend oder erreichbar?

Ferdinand Fair ist jederzeit telefonisch erreichbar, wenn es um die Beratung, den Auftrag selbst oder aufkommende Fragen zum aktuellen Status geht. Am Bestattungstermin selbst ist Ferdinand Fair nicht anwesend. Vor Ort sind unsere Partner für die Betreuung und den Ablauf zuständig, bei der Bestattung zur See etwa der Kapitän des Schiffes.

8) Warum müssen bei der Beauftragung so viele persönliche Angaben gemacht werden?

Die erhobenen Daten stellen zum einen sicher, dass es sich bei dem Auftraggeber um den bestattungspflichtigen Angehörigen (Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder) oder Betreuer handelt. Der deutlich umfassendere zweite Teil des Auftrags sammelt alle für das Standesamt notwendigen Angaben zum Verstorbenen. Der Auftrag wird dann zusammen mit den anderen erforderlichen Dokumenten beim Standesamt vorgelegt, um den Sterbefall zu beurkunden. Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten vertraulich behandelt und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwendet. Mehr Informationen dazu gibt es in der Datenschutzerklärung.

9) Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Das ist individuell ganz verschieden. Als Anhaltspunkt kann die folgende Übersicht dienen: Eine Sterbeurkunde braucht man für die eigenen Unterlagen, eine für das Nachlassgericht und unter Umständen noch eine für Bank oder Versicherungen. Für alle sonstigen Verträge des Verstorbenen, die aufzulösen sind (Wohnung, Telefon, Strom, etc.) reicht üblicherweise eine Kopie der Sterbeurkunde aus.

10) Wie lange dauert das Ausstellen einer Sterbeurkunden?

Je nach Auslastung des zuständigen Standesamtes dauert die Ausstellung einer Sterbeurkunde zwischen einer und zwei Wochen.

B. Kosten

1) Wie kommt es zum großen Preisunterschied im Vergleich zu einem regionalen Bestatter?

Der örtliche Bestatter muss einen Betrieb finanzieren, den Ferdinand Fair so nicht hat. Ferdinand Fair unterhält zum Beispiel keine aufwendig dekorierten Ausstellungsräume und auch keinen eigenen Fuhrpark, sondern konzentriert seine Ressourcen einzig und allein auf die kosteneffiziente Organisation einer Bestattung. Es widerspricht durchaus nicht der Pietät im Trauerfall auch bei einer Bestattung nur für das Geld auszugeben, was es für die gewünschte Bestattung braucht. Und nicht zuletzt wirkt sich auch die konsequente Digitalisierung der Prozesse positiv auf die  Preiskalkulation aus. Am Ende steht eine qualitativ hochwertige und würdevolle Dienstleistung zu einem sehr günstigen Preis.

2) Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?

Der Kunde erhält über die von ihm gewählte Bestattungsleistung eine Rechnung. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, ist der Rechnungsbetrag nach 21 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Möglich ist außerdem die Zahlung direkt bei Auftragserteilung (Vorkasse) oder eine Bestattungsfinanzierung über unseren Partner abc.

3) Welche zusätzlichen Kosten fallen an?

Die Preise von Ferdinand Fair sind Festpreise. Ein Punkt, der nicht von Beginn an mit einkalkuliert ist, ist die Gebühr für die Ausstellung des Totenscheins durch Arzt oder das Krankenhaus. Diese Kosten, die in der Regel zwischen 20 und 80 Euro betragen, werden von Ferdinand Fair verauslagt und Ihnen zuzüglich in Rechnung gestellt.

C) Friedhofswahl

1) Was ist ein „Friedhof unserer Wahl“?

In diesem Fall sucht Ferdinand Fair den Friedhof aus, auf dem die Asche des Verstorbenen beigesetzt werden soll. Mit diesen Friedhöfen gibt es eine feste Vereinbarung zu den Beisetzungsgebühren. Auf diese Weise ist Ferdinand Fair in der Lage, die Bestattung zu einem Festpreis anzubieten.
 
2) Welche Gebühren fallen an, wenn ich einen Friedhof oder Bestattungsort meiner Wahl aussuche?

In jedem Fall die ortsüblichen Grab- und Beisetzungsgebühr. Wenn Sie selbst einen Friedhof aussuchen, nimmt Ferdinand Fair mit diesem Friedhof Kontakt auf und bitten um die aktuelle Gebührenordnung. Diese Gebühren für Grabstelle und Beisetzung werden Ihnen von der zuständigen Friedhofsverwaltung in Rechnung gestellt. Diese Gebühren richten sich nach der Dauer, für die das Urnengrab angemietet werden soll, und können zwischen unter 200 Euro und bis zu 2.000 Euro liegen. Vor allem in den größeren Städten liegen sie zwischen 650 und 1.200 Euro für eine Anmietung des Grabplatzes für 20 Jahre.

D. Seebestattung

1) Ist für eine Seebestattung ein Antrag oder eine Genehmigung erforderlich?

Nein. Eine Seebestattung muss weder beantragt noch genehmigt werden. Maßgeblich ist hier der letzte Wille des Verstorbenen, auf See bestattet zu werden.
 
2) Wo genau werden die Seebestattungen durchgeführt?

Seebestattungen müssen in jedem Fall außerhalb der Drei-Meilen-Zone durchgeführt werden. Ferdinand Fair lässt auf hoher See vor Warnemünde, in der Lübecker Bucht und in der Nähe des Kieler Leuchtturms bestatten.
 
3) Wie viel Zeit muss ich für die Beisetzungsfahrt einplanen?

Die Dauer einer solchen Beisetzungsfahrt hängt immer davon ab, wie weit das Beisetzungsgebiet vom Hafen entfernt ist und welches Wetter herrscht. Von Kiel aus dauert eine Fahrt rund zwei Stunden, von Travemünde oder Niendorf aus müssen Sie etwa eine Stunde einplanen und von Warnemünde aus dauert die Fahrt mit dem Schiff bis zur Beisetzung nur etwa 45 Minuten.

4) Wann werde ich von wem über den Beisetzungstermin informiert?

Nach der Einäscherung muss die Urne muss zunächst zur Reederei überführt werden. Sobald dies geschehen ist, setzt teilt Ferdinand Fair sich die Reederei mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

5) Welche Eigenschaften muss eine Urne für die Seebestattung haben?

Für eine Seebestattung werden nur Urnen zugelassen, die sich nach spätestens vier Stunden aufgelöst haben. Urnen für eine Seebestattung bestehen deshalb immer aus Papier (Zellulose) oder aus Granulat.

6) Kann ich nach der Beisetzung an einer Gedenkfahrt teilnehmen?

Ja, jederzeit. Alle Häfen bieten in regelmäßigen Abständen Fahrten zu einzelnen Beisetzungsgebieten an.

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