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Wer muss im Todesfall informiert werden? – Checkliste für Angehörige

In der emotionalen Ausnahmesituation nach dem Verlust eines geliebten Menschen fällt es oft schwer, den Überblick über die nun anstehenden, dringlichen Verpflichtungen zu behalten, während man gleichzeitig mit der eigenen Trauer ringt. Um Sie in dieser belastenden Phase bestmöglich zu unterstützen, bietet Ihnen dieser Ratgeber eine fundierte Orientierungshilfe und eine detaillierte Checkliste darüber, welche Personen, Behörden und Institutionen zeitnah informiert werden müssen – damit Sie Schritt für Schritt die notwendige Klarheit gewinnen und keine wichtigen Fristen versäumen.

Sofortige Benachrichtigungen – die ersten Schritte

Arzt verständigen
Der erste Schritt ist die Verständigung eines Arztes zur Todesfeststellung und Ausstellung der Todesbescheinigung:

  • Bei Tod zu Hause: Hausarzt oder ärztlicher Bereitschaftsdienst (116 117)
  • Bei unerwartetem Tod: Notarzt (112)
  • Im Krankenhaus/Pflegeheim: Die Einrichtung übernimmt dies

Familie, Freunde und Bestattungsunternehmen
Informieren Sie zeitnah die engsten Angehörigen (persönlich oder telefonisch) und beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen, das Sie bei allen weiteren Schritten berät.

Arbeitgeber und Termine
Benachrichtigen Sie den Arbeitgeber bzw. die Bildungseinrichtung des Verstorbenen und sagen Sie ausstehende Termine ab.

Behörden und Ämter

Standesamt
Muss innerhalb von drei Werktagen informiert werden, um die Sterbeurkunde auszustellen. Dies übernimmt Ferdinand Fair für Sie.

Nachlassgericht
Bei vorhandenem Testament muss dieses beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden.

Versicherungen – zeitnah informieren

Informieren Sie alle relevanten Versicherungen und senden Sie jeweils eine Kopie der Sterbeurkunde:

  • Lebens- und Sterbegeldversicherung (für Auszahlungen)
  • Krankenversicherung (Versichertenkarte zurücksenden)
  • Weitere Versicherungen: Unfall-, Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Reiseversicherung

Rentenversicherung und Sozialleistungen

Deutsche Rentenversicherung
Wichtig für die Einstellung der Rentenzahlungen und Beantragung von Hinterbliebenenrente. Viele Bestattungsunternehmen bieten hierfür einen Abmeldeservice an.

Weitere Stellen
Informieren Sie bei Bedarf Arbeitsagentur, Jobcenter oder Pflegekasse.

Banken und Finanzinstitute

Benachrichtigen Sie alle Banken, Sparkassen und Bausparkassen. Die Konten werden bis zur Klärung der Erbfolge gesperrt. Prüfen Sie laufende Lastschriften und Daueraufträge.

Kreditkarten und Kredite
Sperren Sie Kreditkarten umgehend und informieren Sie Kreditgeber (prüfen Sie, ob eine Restschuldversicherung bestand).

Wohnung und Immobilien

Vermieter/Hausverwaltung
Informieren Sie über den Todesfall und klären Sie Kündigungsfristen (oft besteht ein Sonderkündigungsrecht).

Hypothekengeber und Versicherungen
Bei Immobilieneigentum informieren Sie Bank/Kreditgeber sowie Wohngebäude- und Hausratversicherung.

Versorgungsunternehmen und Verträge

Melden Sie den Todesfall bei:

  • Energieversorgern (Strom, Gas, Wasser, Heizöl)
  • Telekommunikationsanbietern (Festnetz, Mobilfunk, Internet, Kabel-TV)
  • Rundfunkbeitrag (GEZ)

Viele Verträge haben Sonderkündigungsrechte im Todesfall.

Abonnements und Mitgliedschaften

Kündigen Sie:

  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Vereine und Organisationen (Sport-, Kulturvereine, Kirchengemeinden, Gewerkschaften, ADAC)
  • Fitnessstudios und Streaming-Dienste

Digitaler Nachlass

Social-Media und Online-Konten
Kümmern Sie sich um Profile bei Facebook, Instagram, Twitter, LinkedIn sowie E-Mail-Konten, Online-Shopping, Cloud-Speicher und digitale Abonnements.

Tipp: Ein Passwort-Manager oder eine Liste mit Zugangsdaten erleichtert diese Aufgabe erheblich.

Weitere wichtige Stellen

  • Rechtsanwalt und Steuerberater (bei Nachlassfragen)
  • Ärzte und Zahnarzt (Termine absagen)
  • Optiker und Hörgeräteakustiker (bei gemieteten Geräten)
  • Kfz-Zulassungsstelle (Fahrzeug um- oder abmelden)

Abmeldeservice – Unterstützung durch Bestattungsunternehmen

Viele Bestattungsunternehmen bieten einen Abmeldeservice an, der Ihnen zeitaufwendige Aufgaben abnimmt: Benachrichtigung der Rentenversicherung, Abmeldung bei Krankenkassen, Kontaktaufnahme mit Versicherungen, Kündigung von Verträgen und Unterstützung bei Behördengängen.

Checkliste: Wer muss informiert werden?

Sofort

  • ✓ Arzt (Todesfeststellung)
  • ✓ Engste Angehörige und Freunde
  • ✓ Bestattungsunternehmen
  • ✓ Arbeitgeber/Schule

Innerhalb von 3 Tagen

  • ✓ Standesamt (über Bestattungsunternehmen)

Innerhalb der ersten Woche

  • ✓ Lebens- und Sterbegeldversicherung
  • ✓ Krankenversicherung
  • ✓ Rentenversicherung
  • ✓ Banken und Sparkassen
  • ✓ Vermieter oder Hausverwaltung

Innerhalb der ersten Wochen

  • ✓ Weitere Versicherungen
  • ✓ Energieversorger und Telekommunikationsanbieter
  • ✓ Kreditkartenanbieter
  • ✓ Abonnements und Mitgliedschaften
  • ✓ Social-Media-Konten
  • ✓ Kfz-Zulassungsstelle

Nach Bedarf

  • ✓ Rechtsanwalt/Steuerberater
  • ✓ Ärzte und Therapeuten
  • ✓ Optiker/Hörgeräteakustiker

Wichtige Dokumente bereithalten

Für die meisten Benachrichtigungen benötigen Sie: Sterbeurkunde (in mehrfacher Ausfertigung), Personalausweis des Verstorbenen, Versicherungspolicen, Verträge und Kontounterlagen.

Ferdinand Fair unterstützt Sie

Die Organisation nach einem Todesfall kann überwältigend sein. Wir von Ferdinand Fair stehen Ihnen nicht nur bei der Bestattung zur Seite, sondern entlasten Sie auch bei den vielen administrativen Aufgaben.

Unser Abmeldeservice für Sie:

Mit unserem professionellen Abmeldeservice übernehmen wir die zeitaufwendige Benachrichtigung wichtiger Stellen – damit Sie sich auf den Abschied und Ihre Trauer konzentrieren können. Wir kümmern uns um die Kontaktaufnahme mit Rentenversicherung, Krankenkassen, Versicherungen und weiteren Institutionen.

Tags: 
Ratgeber zur Bestattung
Angehörige
Todesfall
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