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Sozialbestattung - Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt

Eine würdevolle Bestattung darf keine Frage des Geldbeutels der Hinterbliebenen sein. Aus diesem Grund übernehmen die Sozialämter die Kosten einer Beisetzung, wenn die Angehörigen oder Bestattungspflichtigen nicht in der Lage sind, die Kosten einer Bestattung aufzubringen. Eine solche Sozialbestattung können Sie von Ferdinand Fair organisieren lassen.

Ferdinand Fair bietet im Rahmen der Sozialbestattung neben der traditionellen Erdbestattung oder Urnenbeisetzung auch die Möglichkeit einer Seebestattung oder - als Alternative zur Friedhofsbeisetzung - eine Waldbestattung an.

Die Voraussetzungen der Kostenübernahme sind dabei in § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelt:

„Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

Für die Kostenübernahme muss ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden. Die Behörde prüft sodann, ob die Kosten nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII übernommen werden können. Das ist in der Regel bei Empfängern einer "kleinen" Rente oder von Arbeitslosengeld II (ALG2 bzw. Hartz 4) der Fall.

Ferdinand Fair erklärt Ihnen gerne, wie eine Sozialbestattung abläuft und was Sie tun müssen.

Ferdinand Fair | Der günstige Bestatter. Bundesweit. Sie können uns für Rückfragen unter der Rufnummer 02227-8589188 oder der E-Mail info@ferdinand-fair.de erreichen.